Das Bundessozialgericht – B 14 AS 36/07 R – hat entschieden, dass Kinder von Hartz IV Empfängern die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten erhalten. Diese Kosten sind nicht vom Regelsatz mit erfasst.
Die Bundesregierung plant das Kindergeld zu erhöhen. Das geht aus einer Bundestagsdrucksache hervor (BT-Drs. 16/10809 – PDF, 238 KB)
Das ist eine Frage die an mehreren Orten heiß diskutiert wird. Gemeint ist damit die mögliche Praxis einem Arbeitslosengeld II Empfänger zu Weihnachten ein Darlehn zu gewähren dessen Rückzahlung auf „Null“ gesetzt wird.
Das Hessische Landessozialgericht – L 6 AS 336/07 – hatte zuvor vier Gutachten eingeholt. Nach deren Auswertung hielten die Richter zumindest die Regelsätze für Kinder für nicht ausreichend.
Das hat das Sozialgericht Dresden jetzt entschieden – S 20 AS 5022/08 ER – und sich damit der in Schleswig Holstein geltenden Rechtsprechung angeschlossen – L 6 AS 6/06.
Bisher zugelassene Leistungserbringer von Hilfsmitteln bleiben bis zum 31. Dezember 2008 zur Versorgung gesetzlich Krankenversicherter berechtigt. Dies gilt auch bei Abschluss eines exklusiven Versorgungsvertrages der gesetzlichen Krankenkasse mit einem konkurrierenden Anbieter. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Beschluss der 8.[...]