BSG: Schmezensgeld ist kein Vermögen iSd SGB II

Das Bundessozialgericht – B 14/7b AS 6/07 R – hat entschieden, dass es eine unbillige Härte bedeuten würde, wenn Schmerzensgeld als Vermögen im sinne des SGB II angerechnet werde würde. Das erhaltene Schmerzensgeld muss auch nicht Zeitnah für die Kompensation[...]

Hartz IV Mindestsicherung ist nicht zu hoch

Chemnitzer Forscher haben in einer Studie Daten erhoben und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Regelsätze für Hilfebedürftige im Rahmen des Arbeitslosengeldes II eigentlich zu hoch bemessen seien. Als Vergleichsgruppe wurden allerdings auch nur gesunde allein lebende Männer zwischen[...]


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