Unter bestimmten Voraussetzungen genießen behinderte Arbeitnehmer einen erweiterten Kündigungsschutz. Zum einen muss ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 zum anderen muss die Dauer des Arbeitsverhältnisses ohne Unterbrechung länger als 6 Monate betragen haben.
Die Beratungshilfe ist das Gegenstück zur Prozesskostenhilfe im außergerichtlichen Bereich. Sie ist eine staatliche Sozialleistung für Menschen mit einem rechtlichen Problem, die die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen können. Der Anwalt darf eine Pauschalvergütung[...]
Wie die Kieler Nachrichten in Ihrer Ausgabe vom 14.02.2008 berichten hat das Kieler Jobcenter in letzter Zeit viele Eingliederungsvereinbarungen an die Kinder von Eltern in Hartz IV – Bezug versandt.
Kann der Arbeitgeber in Fällen der vorliegenden Art im Kündigungsschutzprozess aufzeigen, dass der gekündigte Arbeitnehmer auch bei richtiger Erstellung der Rangliste anhand des Punktesystems zur Kündigung angestanden hätte, so ist die Kündigung – anders als nach der bisherigen Rechtsprechung des[...]
Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt – Urteil vom 25. Oktober 2007 – 8 AZR 593/06 -, dass ein Arbeitgeber haftbar für Schmerzensgeldansprüche wegen Mobbings einer seiner Angestellten seien kann.
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil festgestellt, dass auch in Kleinbetrieben grundsätzlich eine Sozialauswahl bei einer Kündigung vorgenommen werden soll.