ArbG Kiel – Zur Bereitschaftszeit von Ärzten
Das Arbeitsgericht Kiel hat entschieden, dass die Bereitschaftszeiten eines Arztes als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind zu werten ist.
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Das Arbeitsgericht Kiel hat entschieden, dass die Bereitschaftszeiten eines Arztes als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind zu werten ist.
Der Europäische Gerichtshof hat im Falle eines Kieler Arztes entschieden, dass Bereitschaftszeiten von Ärzten Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind.
Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt – Urteile vom 26. September 2007 – 10 AZR 568, 569 und 570/06 -, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz auch für Sonderzahlungen gilt.
Das Landesarbeitsgericht Berlin hat entschieden – Urteil vom 11.7.2007 – 23 Sa 450/07, dass die dreimonatige Kündigungsfrist des § 113 InsO auch für Arbeitsverhältnisse, die der Insolvenzverwalter mit Wirkung für die Masse neu begründet hat gilt.
Das Bundesarbeitsgericht – Urteil vom 24. Oktober 2007 – 10 AZR 825/06 – hat eine weiteres Arbeitnehmer schützendes Urteil zum Gebot der Transparenz von AGBs in Arbeitsverträgen gefällt.
Die Zeitschrift „Welt“ berichtet in der Ausgabe vom 08.02.2007, das der Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) einen Speiseplan für Hartz-IV-Empfänger entwickelt hat. Im Beispiel für drei Tage. Man konnte abstimmen. Zum Zeitpunkt als ich geschaut habe hielten 69 % das[...]
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