Hartz IV-Empfänger: Kein Anspruch auf Gleitsichtbrille

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz – L 5 B 422/08 AS – hat entschieden, dass Hartz IV-Empfänger keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Gleitsichtbrille haben. Der Träger der Grundsicherung hat neben den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts grundsätzlich auch Leistungen zur[...]

Update: SG Schleswig zur Krankenhausverpflegung

Wie bereits Anfang Dezember berichtet hat das Sozialgericht Schleswig eine Entscheidung zur Überprüfbarkeit von Bescheiden nach § 44 SGB X getroffen. Ich hatte aus Gründen des Mandantenschutzes auf die Angabe des Aktenzeichens verzichtet. Da nun die Rechtsmittelfrist vorbei ist kann[...]


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