Hartz IV-Empfänger: Kein Anspruch auf Gleitsichtbrille

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz – L 5 B 422/08 AS – hat entschieden, dass Hartz IV-Empfänger keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Gleitsichtbrille haben. Der Träger der Grundsicherung hat neben den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts grundsätzlich auch Leistungen zur[...]


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