Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten

Das Arbeitsgericht Mainz (4 Ca 1795/08) hat entschieden, dass umfangreiche Nebentätigkeiten unter Verstoß gegen die beamtenrechtlichen Vorschriften nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Mainz vom 19.01.2009 die fristlose Kündigung des Dienstverhältnisses rechtfertigen können.

Geliehenes Geld wird nicht auf Hartz-IV-Leistung angerechnet

Das Landessozialgericht Nordrhein Westfalen – L 7 AS 62/08 – hat entscheiden, dass wenn ein Verwandter einem Hartz-IV-Empfänger eindeutig ein zinsloses Darlehen gewährt, darf dieser Betrag nicht auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet werden. Der Darlehnsvertrag braucht dafür nicht unbedingt genauso dokumentiert[...]


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