Erstattete Fahrtkosten sind kein Einkommen bei Leistungsbezug nach dem SGB II !
Fahrtkosten und Portokosten, die nach dem Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber erstattet werden, dürfen vom Jobcenter nicht als Einkommen im SGB II angerechnet werden.
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Fahrtkosten und Portokosten, die nach dem Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber erstattet werden, dürfen vom Jobcenter nicht als Einkommen im SGB II angerechnet werden.
Das Sozialgericht Kiel hat entschieden: Eine schwangere Alleinerziehende hat bereits vor Geburt des Kindes dann Anspruch auf Übernahme der Kosten für erhöhten Wohnbedarf, wenn sie wegen der bevorstehenden Geburt eine größere Wohnung mietet.
Das Bundesarbeitsgericht setzt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs um: Ein während Vollzeit erworbener Urlaubsanspruch geht nicht einfach wegen des Wechsels von einer 5-Tage-Woche zu einer 4-Tage-Woche verloren!
Das Sozialgericht Oldenburg hat entschieden, dass die Bemessung der Kosten der Unterkunft für Hartz IV-Empfänger durch das Jobcenter Delmenhorst für Bewilligungszeiträume ab Januar 2012 nicht auf einem „schlüssigen" Konzept beruht. Das Jobcenter hatte versucht die Mietobergrenze durch Fortschreibung der Daten aus einem alten Mietspiegel zu ermitteln.
Endlich sind Sie da - die neuen Werte für die Bruttokaltmiete von Hartz 4 Empfängern der Stadt Kiel. Es ist eine deutliche Erhöhung zu verzeichnen. Ob die Werte allerdings korrekt sind lässt sich derzeit noch nicht feststellen.
Das Sozialgericht Gießen hat entschieden, dass wenn eine Ermittlung der tatsächlichen Angemessenheitsgrenzen im Rahmen eines Verfahrens im einstweiligen Rechtsschutz nicht möglich ist, für einen vorübergehenden Zeitraum auch dann ein Anspruch auf den tatsächlichen Bedarf der Unterkunft besteht, wenn dieser ersichtlich unangemessen ist.
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